Hilfe zur Pflege in Alten- oder Pflegeheimen
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Beschreibung
Pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr zu Hause betreut werden können und daher in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen müssen, erhalten Hilfe zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe, soweit sie die monatlichen Heimkosten nicht aus Leistungen der Pflegekasse oder aus ihrem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Zum vorrangig einzusetzenden Vermögen gehören auch eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Kinder der pflegebedürftigen Menschen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 61 fortfolgende Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII)
Notwendige Unterlagen
Sozialhilfe-Fragebogen
Gebühren
Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
Verfügbare Formulare

