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Impfstelle im Gesundheitsamt

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Schul- und Jugendärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2725
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  melanie.klein@kreis-ak.de
Raum:  UG 002

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Beschreibung

Das Gesundheitsamt Altenkirchen berät Sie bezüglich Schutzimpfungen, die durch die STIKO (ständige Impfkommission) Deutschland empfohlen werden und bietet

 jeden ersten Montag im Monat von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

im Gesundheitsamt eine öffentliche, kostenlose Impfsprechstunde / Impfung an.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Geimpft wird insbesondere gegen:

  • Polio (Kinderlähmung),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Diphterie,
  • Pertussis (Keuchhusten) sowie
  • Masern, Mumps und Röteln.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit!

Kinder unter achtzehn Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Impfen gehört zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden medizinischen Maßnahmen. Heute stehen moderne und gut verträgliche Impfstoffe zur Verfügung. Sie schützen davor, dass es nicht zu Erkrankungen kommt beziehungsweise dass Erkrankungen einen leichteren Verlauf nehmen.

Neben der Schutzfunktion von Impfungen für den Einzelnen bieten Impfungen auch Schutz für die Gesamtbevölkerung. Wenn genügend Menschen geimpft sind, schützt das auch die Gemeinschaft vor der Übertragung von Krankheiten. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die selbst aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können. Durch eine möglichst hohe Anzahl geimpfter Menschen können Krankheitsausbrüche und Epidemien verhindert, Krankheitserreger sogar ganz ausgerottet werden.

Das Risiko von Nebenwirkungen bei Impfungen ist heute äußerst gering. Die Gefahren, von Infektionskrankheiten mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, sind bei nicht geimpften Personen deutlich höher. Auch Kinderkrankheiten sind keineswegs harmlos, sondern können  schwere Verläufe und Spätfolgen bis hin zum Tod haben. Das Risiko einer Impfung ist ungleich geringer.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige „Ständige Impfkommission“ (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt oder durch das zuständige Gesundheitsamt auf.

Bitte achten Sie auf umfassenden Impfschutz nebst den erforderlichen Auffrischungen. Lassen Sie Ihren Impfausweis von Ihrem  Hausarzt oder im Rahmen unserer Impfsprechstunde überprüfen.   

Reiseimpfungen und Reisemedizin

Darüber hinaus können wegen Urlaubsreisen weitere Impfungen sinnvoll und erforderlich sein. Vor allem im tropischen Klima besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere eine Malaria-Prophylaxe oder eine Gelbfieberimpfung kann bei vielen Reisen sinnvoll sein. Gelbfieberimpfungen werden bei Reisen in verschiedene Gebiete Afrikas und Südamerikas empfohlen, da Gelbfieber dort weit verbreitet ist. Wegen der Übertragung zum Beispiel durch Mückenstiche besteht eine hohe Ansteckungsgefahr. Einige Länder verlangen bereits vor der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieberimpfung wird vom Gesundheitsamt Altenkirchen nicht durchgeführt. Auf Nachfrage erteilen wir gerne Auskunft, welche niedergelassenen Ärzte im Kreis diese Impfung verabreichen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn über empfohlene beziehungsweise vorgeschriebene Impfungen für Ihre Reise. Die Ärzte am Gesundheitsamt beraten Sie hierzu gern. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Reiseimpfberatung.

Besondere Reiseimpfungen, welche nicht den STIKO-Empfehlungen für Deutschland entsprechen, werden nicht durchgeführt.

Gebühren

Die Impfungen sind kostenfrei.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Einverständniserklärung zur Impfung  | PDF-Dokument, 389 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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