Karteikartenabschrift
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
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Karteikartenabschrift
Karteikartenabschrift
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörde, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten, welche bei der Umstellung von dem Papierführerschein in einen Kartenführerschein benötigt werden.
Beachten Sie bitte, dass wir nur Karteikartenabschriften für Papierführerscheine erstellen können, die von uns erteilt worden sind. Wenn der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt wurde, müssen Sie sich an diese andere Fahrerlaubnisbehörde wenden, die damals die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.
Wenn Ihr Führerschein von unserer Behörde ausgestellt worden ist, Sie nun im Zuständigkeitsbereich einer anderen Fahrerlaubnisbehörde wohnen und für diese eine Karteikartenabschrift benötigen, die direkt an die neue Behörde geschickt werden soll, können Sie unkompliziert den hierfür bereitgestellten Online-Prozess aufrufen:
Link zum Online-Prozess Karteikartenabschrift der Kreisverwaltung Altenkirchen
