Kfz-Zulassung - Änderung der Halterdaten
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
Rathausstraße 12
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Beschreibung
Änderungen der Halterdaten, z.B. bei Namensänderung durch Heirat.
rechtsgrundlagen
- § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Personalausweis/ Heiratsurkunde,
- gegebenfalls eine Vollmacht bei Vertretung durch Dritte,
- bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, ein gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung.
