Kfz-Zulassung - Ausfuhrkennzeichen
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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beschreibung
Zur Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist eine Bestätigung einer anerkannten Prüforganisation vorzulegen, in dieser wird die Fahrgestellnummerüberprüfung und der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges bestätigt.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Alt-Kennzeichen sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung,
- spezieller Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen,
- Personalausweis,
- bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokument/e der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte.
- Bei Antragstellern mit ausländischer Anschrift ist die Angabe eines Empfangsberechtigten (natürliche Person) mit inländischem Wohnsitz im Kreis Altenkirchen unbedingt erforderlich.
