Kfz-Zulassung - Rotes Händlerkennzeichen (06er Kennzeichen)
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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beschreibung
Rote Kennzeichen können zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden.
Es besteht eine Aufzeichnungspflicht für alle Fahrten (Fahrtenbuch).rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung,
- Personalausweis,
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- EVB-Nummer für rote Dauerkennzeichen
- Mietvertrag Stellplätze und Geschäftsräume
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auskunft Gewerbezentralregister (bei GmbH) -wird seitens der Zulassungsbehörde angefordert-
- aktuelles Führungszeugnis
- EC-Karte
- Gegebenenfalls Vollmacht durch Dritte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei -wird seitens der Zulassungsbehörde angefordert-
gebühren
140,60 Euro für die Zulassung inklusive Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen.
Für das Rote Dauerkennzeichen ist Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.
Für das Rote Dauerkennzeichen ist Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.
