Kfz-Zulassung - Verlust / Diebstahl von Fahrzeugpapieren
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
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beschreibung
Bei Verlust von Fahrzeugpapieren ist vom Halter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abzulegen.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sofern vorhanden,
- Zulassungsbescheingung Teil II (Fahrzeugbrief) sofern vorhanden,
- aktueller Bericht der Hauptuntersuchung,
- Personalausweis,
- bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokument/e der/des Vertretungsberechtigten,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei,
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung durch Dritte (nur bei Diebstahl möglich).
Verfügbare Formulare


