Staatsangehörigkeitsausweis
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Kreisordnungsbehörde
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Kreisordnungsbehörde
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Saatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Lassen Sie sich dazu vom zuständigen Ansprechpartner beraten.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Lassen Sie sich dazu vom zuständigen Ansprechpartner beraten.