Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

                

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle
 

Tierseuchenbekämpfung - Schweinepest bei Wildschweinen

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Veterinärwesen und Landwirtschaft
Abteilungsleiter, Amtstierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2810
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  harald.gruenau@kreis-ak.de
Raum:  350

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Tierarzt
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2820
Fax:  02681-81 2800
E-Mail:  manuel.boettger@kreis-ak.de
Raum:  339

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Landwirtschaft, Veterinärverwaltung
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2834
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  rainer.zeuner@kreis-ak.de
Raum:  349

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Landwirtschaft
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2830
Fax:  02681/81 2800
E-Mail:  volker.birk@kreis-ak.de
Raum:  352

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Beprobung der Wildschweine (Stand 10/2020)

Schweinepest (KSP/ASP) und Trichinen (Beliehene Jäger)

1. Monitoring des Schwarzwildes auf Schweinepest
Allen Jagdausübungsberechtigten kommt im Zuge der Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen eine hohe Verantwortung bei der Bejagung und bei der Durchführung des Monitorings zu. Bitte seien Sie besonders wachsam!

Wegen der weiterhin hohen Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Wild- und Hausschweinbestände ist eine frühe Erkennung und Bekämpfung der Seuche geboten.

Gemäß der gültigen Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz (LUA) sind weiterhin von

  • allen krank erscheinend erlegten Wildschweinen ohne Gewichtsbegrenzung (auch abgekommene oder mit Organveränderungen) sowie
  • von allen verendet aufgefundenen ohne Gewichtsbegrenzung (Fallwild und auch Verkehrsopfer),

Proben für die Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) einzureichen.

Gesund erlegte Wildschweine sind seit Januar 2020 nicht mehr zu beproben. Nur einige ausgewählte Reviere werden für ein Monitoring auf Klassische Schweinepest (KSP) besonders zur Einsendung aufgefordert.

Vorgehen:

Eine EDTA-Kabevette mit Schweiß oder bluthaltiger Körperflüssigkeit füllen (keine Milz), gut verschließen und ggf. abwaschen! Es sind immer nur die vom LUA/Veterinäramt vorgesehenen EDTA-Röhrchen mit Barcodes zu verwenden! Bei Fallwild kann je nach Zustand auch ein Röhrenknochen zur Untersuchung des Knochenmarks eingesandt werden.

Die ASP (KSP)-Probe muss vom Jäger sauber verpackt sein und mit dem vollständig ausgefüllten (nicht verschmutzten oder durchnässten) Begleitschein für die Beprobung beim Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz versehen sein. Dieser Beutel kann auf gleichem Wege wie die Trichinenproben an die Kreisverwaltung abgegeben werden. Die Schweinepestprobe muss aber von den Trichinenproben vollständig getrennt verpackt sein. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Probenbegleitscheine! Diese sind auf der LUA-Homepage (am PC ausfüllbar) eingestellt. Ebenfalls werden dort im Download-Bereich zahlreiche Info- und Merkblätter vorgehalten. Das LUA entscheidet selbst über den Umfang der Untersuchung.

Jäger erhalten für die Beprobung von Fallwild und Unfallwild für die Einsendung der Probe eine Prämie von 70 €. Die Abrechnung erfolgt ausgehend vom LUA über den Landesjagdverband.

Die Wildkörper unterliegen zunächst bis zum Laborergebnis keinen Restriktionen.

Sie müssen aber im Falle eines positiven Befundes wieder auffindbar sein. Fundort und Wildkörper sollten mit einem Foto dokumentiert werden. Dies kann wertvolle Hilfen bei der Bewertung des Todeszeitpunktes und des Seuchenverlaufs geben.

 

2. Die Trichinenprobe
wird vom beliehenen Jäger genommen. In jedem Revier soll mindestens ein Jäger den entsprechenden Antrag an das Veterinäramt stellen. In Einzelfällen ist die Beprobung auch noch in Absprache mit dem für Ihre Verbandsgemeinde zuständigen Fleischuntersuchungspersonal möglich.
Achtung! Angegebene Wartefrist für das Ergebnis der Trichinenuntersuchung, ggf. nach Angaben des Fleischuntersuchungspersonals, einhalten (in der Regel bis einen Tag nach dem Untersuchungstermin)! Zuordnungsmöglichkeit der Proben zum einzelnen Wildkörper sicherstellen (Markierung durch revierbezogene Wildmarke von der Unteren Jagdbehörde).

Der Tierkörper gilt bis zum Ablauf der Frist auf dem vorgegebenen Schein des Veterinäramtes als beschlagnahmt!
Die Untersuchung erfolgt in der Regel nicht sofort am Tag der Probenabgabe bzw. -entnahme. Untersuchungstage sind zurzeit Montag und Donnerstag!
 
Eine Nachricht an Sie erfolgt sofort, wenn der Tierkörper wegen Trichinenbefall oder positiver Schweinepestuntersuchung untauglich wird. Deshalb bitte außer der vollständigen Anschrift eine Telefonnummer angeben und erreichbar sein!

Für die Beleihung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme ist ein besonderer Antrag notwendig. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt. Die Gebühr für die Beleihung beträgt einmalig 16,00 EUR. Die Gebühr für die Untersuchung der Wildschweine auf Trichinen wurde für beliehene Jäger, die die Probe selbst nehmen und zu den Sammelstellen bringen, auf null reduziert (für Dachse bitte 11,00 EUR gemäß Gebührensatzung beifügen).

Praktisches Vorgehen:
Beliehene Jäger bringen eine amtliche Wildmarke (werden revierbezogen von der Unteren Jagdbehörde ausgegeben) am Wildkörper an und machen entsprechende Angaben auf dem Probenbegleitschein. Zuordnung der Probe zum Einzeltier muss eindeutig möglich sein!

Benötigt wird eine Probenmenge von mindestens 50 Gramm Muskelfleisch (ca. hühnereigroß)  aus dem Vorderlauf gem. Ausführungen in der Beleihung! Vorgegebene Aufkleber immer direkt auf dem Beutel mit dem Fleischstück anbringen (nicht auf der umgebenden Verpackung)! Gut lesbar beschriften! Im Labor wird damit bei der Vielzahl der Proben der jeweilige Bezug zum Probenbegleitschein dokumentiert und eventuelle Nachproben sind sicher zuzuordnen.

Jede Trichinenprobe separat verpackt zu den Abgabestellen bringen, nicht etwa in die Tüte mit der ASP-Probe geben oder umgekehrt.

EDTA-Röhrchen für die Schweinepestuntersuchung können, mit dem entsprechenden Probenbegleitschein (separat und auslaufsicher verpackt), in einem anderen Beutel auf dem gleichen Weg zur Kreisverwaltung gegeben werden.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepest - 08.08.2017  | PDF-Dokument, 2.9 MB
Icon Formular Merkblatt Afrikanische Schweinepest  | PDF-Dokument, 30 kB
Icon Formular Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest  | PDF-Dokument, 46 kB
Icon Formular Checkliste Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betrieben  | PDF-Dokument, 121 kB
Icon Formular Fragen und Antworten zur Aujeszkyschen Krankheit  | PDF-Dokument, 23 kB
Icon Formular Förderung revierübergreifender Jagden ab 2014  | PDF-Dokument, 1.2 MB
Icon Formular Förderantrag revierübergreifende Jagden  | PDF-Dokument, 217 kB
Icon Formular Untersuchungsantrag auf KSP und ASP Wildschweine (Einzel)  | PDF-Dokument, 202 kB
Icon Formular Untersuchungsantrag auf KSP und ASP Wildschweine (Sammel)  | PDF-Dokument, 278 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren