Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

                

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle
 

Trennungs- und Scheidungsberatung und familiengerichtliche Verfahren

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner

Trennungs- und Scheidungsberatung, familengerichtliche Verfahren
Sachbearbeiterin
Parkstraße 8
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2527
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  margit.kirchner@kreis-ak.de
Raum:  003

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Trennungs- und Scheidungsberatung, familengerichtliche Verfahren
Sachbearbeiterin
Parkstraße 8
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2536
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  stephanie.stahl@kreis-ak.de
Raum:  003

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Trennungs- und Scheidungsberatung, familengerichtliche Verfahren
Sachbearbeiterin
Parkstraße 8
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2522
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  heike.hollmann@kreis-ak.de
Raum:  001

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Trennungs- und Scheidungsberatung, familengerichtliche Verfahren
Sachbearbeiter
Parkstraße 8
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2529
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  wilhelm.ruelander@kreis-ak.de
Raum:  005

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

beschreibung

Trennungs- und Scheidungsberatung (TuS)  
Die Trennungs- und Scheidungsberatung (TuS) ist eine Dienstleistung des Jugendamtes, die sich an Eltern, Großeltern sowie Kinder und Jugendliche richtet. Sie unterstützt Familien in Situationen der Trennung und Scheidung und berät sie in Fragen des Umgang- und Sorgerechts. Das Beratungsangebot beruht auf der Freiwilligkeit der Hilfesuchenden.  
Im Rahmen von Beratungsgesprächen sind wir bemüht, zwischen den Familienangehörigen zu vermitteln, um eine einvernehmliche Lösung zum Wohl des Kindes / der Kinder mit ihnen zu erarbeiten.
 
Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht 
Falls es im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung zu keiner Einigung zwischen den Beteiligten kommt, kann auf Antrag der Kindeseltern oder der Großeltern ein Antrag auf Regelung des Umgangs oder des Sorgerechts beim Familiengericht gestellt werden. Das Jugendamt wird in diesem Verfahren angehört und gibt Auskunft über erzieherische und soziale Gesichtspunkte, die die Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen betreffen. Es finden persönliche Gespräche mit allen Beteiligten statt, eventuell auch im Rahmen von Hausbesuchen. 

In Ausnahmefällen können Umgangskontakte auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern / des sorgeberechtigten Elternteils beim Jugendamt gestellt werden. Hier steht der Beziehungsaufbau zwischen dem Kind / Jugendlichen und dem Elternteil, der den Umgang haben möchte, im Vordergrund. Begleiteter Umgang soll eine Hilfestellung bieten, um im Idealfall in einen unbegleiteten Übergang überzugehen.

rechtsgrundlagen

  • §§ 17 und 18 Sozialgesetzbuch VIII,
  • § 50 Sozialgesetzbuch VIII.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren