Trinkwasser
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zuständig für VG Altenkirchen-Flammersfeld, Hausinstallationen, Badegewässer
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zuständig für VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen
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Beschreibung
Trinkwasserhygiene
Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht alle Wasserversorgungsanlagen. Hierunter fallen Brunnen, Quellen, Sammelbehälter und Verteilungsanlagen. Dies betrifft zentrale Wasserversorgungsanlagen ebenso wie Hausbrunnen oder Trinkwasserinstallationen.
Nach der Trinkwasserverordnung führt das Gesundheitsamt Prüfungen und Kontrollen durch. Die Kontrollen beziehen sich auf die mikrobiologische und chemische Wasserqualität.
Das Gesundheitsamt unterrichtet die Unternehmer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage über Richt- oder Grenzwertüberschreitungen, zum Beispiel bei Koloniezahl, Escherichia coli oder coliformen Keimen, Nitrat, Schwermetallen, Insektiziden oder Pestiziden. Es erfolgen geeignete Vorschläge oder Anordnungen zur Gefahrenabwehr. Nach einer vorgegebenen Zeit wird die Wasserversorgungsanlage erneut besichtigt und überprüft, ob die Beanstandungen beseitigt sind und eventuelle Anordnungen umgesetzt worden sind.
Besonderer Hinweis für Hausbrunnen
Die meist flachen, im oberflächennahen Erdreich gelegenen Brunnen sind in erhöhtem Maße durch Schadstoffeintrag gefährdet. Häufig angetroffen werden vor allem erhöhte Nitratwerte und erhöhter Ammoniumgehalt, aber auch mikrobiologische Belastungen (zum Beispiel coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken, Clostridium perfringens). Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nutzer vorzubeugen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betreiber dieser Anlagen jährlich mikrobiologische und spätestens alle drei Jahre chemische Untersuchungen durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchführen lassen müssen. Das Gesundheitsamt bewertet diese Untersuchungsergebnisse und legt je nach dem angetroffenen Belastungsgrad des Trinkwassers den Umfang und die Häufigkeit der zu wiederholenden Untersuchungen fest.
Hausbrunnen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden!
Untersuchungspflicht der Betreiber (Betreiberuntersuchungen) von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung:
Ein Merkblatt über die Betreiberpflichten finden Sie gesondert als Download.
Die Liste der Untersuchungsstellen, die die Anforderungen nach § 39 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2023) gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. I S. 159) erfüllen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben finden Sie ebenfalls als Download.
Rechtsgrundlagen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023)
Gebühren
Verfügbare Formulare











