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Öffentlicher Personennahverkehr

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

ÖPNV, Schülerbeförderung und Kindergartenbeförderung
Sachgebietsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2352
Fax:  02681/81 2301
E-Mail:  guido.kappel@kreis-ak.de
Raum:  053

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Schülerbeförderung, ÖPNV
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2359
Fax:  02681-81 2301
E-Mail:  holger.telke@kreis-ak.de
Raum:  52

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Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr sowohl auf der Straße, das heißt mit Bussen, als auch auf der Schiene.

Zur Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind in Rheinland-Pfalz die Zweckverbände „Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord“ (www.spnv-nord.de) in Koblenz, in dem der Landkreis Altenkirchen Mitglied ist und „Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd“ gebildet.

Ein wesentliches Instrumentarium zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist der Nahverkehrsplan. Dieser soll die Ziele und Rahmenvorgaben des ÖPNV festlegen.
Im Jahr 1996 wurde der Nahverkehrsplan für den Landkreis Altenkirchen beschlossen. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Altenkirchen enthält als ein zentrales Ziel die Schaffung eines einheitlichen Tarifes im Kreisgebiet.

 VRM-Logo Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) 

  • seit dem 01.01.2009,
  • einheitlicher Tarif für Bus und Bahn im Binnenraum des Landkreises Altenkirchen,
  • Möglichkeit zum Erwerb eines sogenannten "VRS-Plus-Ticket" für Zeitkarteninhaber des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.

Weitere Informationen zum VRM, unter anderem auch eine elektronische Fahrplanauskunft, finden Sie unter hier.

Tarifliche Übergangsregelungen:

Übergangstarif zum Zweckverband Westfalen-Süd (ZWS)

  • seit dem 28.05.2000,
  • als Bus-/Schiene-Gemeinschaftstarif,
  • konzipiert als sogenannter „Kragentarif“ (komplettes Tarifangebot ist quasi übergelappt in den Landkreis Altenkirchen,
  • als Flächenzonentarif,
  • einbezogen sind alle Bahn- und Buslinien der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd, allerdings nur im grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Kreisgebiet in den Bereich des Zweckverbandes Westfalen-Süd,
  • Kragentarif gilt bis nach Wissen,
  • der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd gehören die DB Regionalbahn Westfalen, die Hellertalbahn GmbH, die Daadetalbahn, die Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH und die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd an,
  • im Gebiet Nordrhein-Westfalen umfasst der Gemeinschaftstarif die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe.

Weitere Informationen zum ZWS, unter anderem auch eine Fahrplan- u. Tarifauskunft, finden Sie unter hier.

Übergangstarif zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

  • seit dem 01.08.2002,
  • einbezogen in den Gemeinschaftstarif des VRS sind alle Schienenstrecken im Landkreis Altenkirchen, das heißt die Siegstrecke vom Bahnhof Etzbach bis Bahnhof Niederschelden, die Oberwesterwaldbahn vom Bahnhof Hohegrete bis Bahnhof Ingelbach, die Hellertalbahn bis zum Bahnhof Herdorf und die Daadetalbahn,
  • für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Kreisgebiet in das VRS-Tarifgebiet und umgekehrt,
  • es gilt das gesamte VRS-Tarifangebot,
  • an den Zielbahnhöfen im VRS können alle Busse und Stadtbahnen ohne Aufpreis zur Weiterfahrt genutzt werden,
    Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für die Nutzung der Buslinien innerhalb des Landkreises Altenkirchen.
  • Bei Fahrten innerhalb des Landkreises Altenkirchen gilt der Tarif des jeweiligen Schienenverkehrsunternehmens, ferner auch bei Fahrten aus den im Siegtal gelegenen Städten und Gemeinden über Au/Sieg nach Altenkirchen und zurück.
  • Nicht einbezogen in die Übergangsregelung des VRS sind die Buslinien im Landkreis Altenkirchen, auch wenn sie eine Zubringerfunktion erfüllen.

Weitere Informationen zum VRS, unter anderem auch eine Fahrplan- und Tarifauskunft, finden Sie hier.

Fahrplan
Informationen sind erhältlich über

 

 

Verfügbare Formulare

Icon Formular Verkehrsbetriebe  | PDF-Dokument, 45 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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