Ausbildung für den beruf der hygienekontrolleurin/des hygienekontrolleurs
Beschreibung
Einstellungsvoraussetzung:
zwei Jahre
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Realschul- oder Hauptschulabschluss und zusätzlich entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Beispiel Krankenpflegebereich) von mindestens zweijähriger Dauer
oder - eine abgeschlossene Ausbildung als Desinfektor(in) und eine zweijährige Tätigkeit als Desinfektor(in) im Gesundheitswesen
zwei Jahre
Ausbildungsbeginn:
01. Dezember
Aufgabengebiet:
- insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes,
- die Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen,
- die Überwachung der Trinkwasser- und Badewasserqualität
- sowie im Rahmen der Medizinalaufsicht Besichtigung unter anderem von Kliniken, Arztpraxen und Altenheimen.