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Status (AUfenthaltsstatus)

Wenn vom Status geflüchteter Menschen die Rede ist, erscheint es oft unklar, was genau damit gemeint ist.

Der Begriff Aufenthaltsstatus wird zwar in einigen Vorschriften und Gesetzen verwendet, ist jedoch kein definierter Rechtsbegriff. Für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist der Aufenthaltsstatus bezogen auf das Bundesgebiet nicht relevant, da sie einen natürlichen Anspruch besitzen und daher nicht dem Aufenthaltsrecht unterliegen. Besser als Status ist der Begriff "Aufenthaltstitel".

Die legislative Aufnahme des Begriffs erfolgte erst mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005. Seitdem ist Aufenthaltstitel der Oberbegriff für die im Aufenthaltsgesetz geregelten förmlichen Aufenthaltsrechte; er hat zugleich den früheren Oberbegriff der Aufenthaltsgenehmigung abgelöst. Die deutsche Rechtsordnung orientiert sich am weiten europäischen Aufenthaltstitelbegriff und schließt Visa ein.

Gemäß § 4 Abs. 1 AufenthG sind Aufenthaltstitel

das befristete Visum,
die befristete Aufenthaltserlaubnis,
die befristete Blaue Karte EU,
die unbefristete Niederlassungserlaubnis und
die unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.

Keine Aufenthaltstitel, aber gleichwohl Dokumente, mit denen ein Aufenthaltsstatus nachgewiesen wird, sind

die an freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und Schweizer sowie ihre Familienangehörigen erteilte Freizügigkeitsbescheinigung (seit 29. Januar 2013 abgeschafft),
die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts,
Aufenthaltskarte,
Daueraufenthaltskarte,
Aufenthaltserlaubnis-CH.


Andere Aufenthaltsdokumente, insbesondere für geflüchtete Menschen relevant sind
die Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber,
die Fiktionsbescheinigung für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten,
die Duldung und
die Grenzübertrittsbescheinigung für ausreisepflichtige Personen.

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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.