Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
Headfoto Daaden Luftballons  Wanderer mit Karte Milena Lenz Headfoto Obstbaumpflanzaktion

Volltextsuche

Inhalt

subsidiärer Schutz

Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn dem Asylsuchenden in seinem Herkunftsland die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Außerdem erhält subsidiären Schutz, wer als Zivilperson im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ernsthaft individuell bedroht ist. (siehe auch § 4 Asylgesetz)

Zum 31.12.2017 wurden im AZR 192.406 Menschen mit subsidiärem Schutz geführt.

Zum 31.12.2018 wurden im AZR 227.046 Menschen mit subsidiärem Schutz geführt.

BMBF_RGB_Gef_L

LOGO Transferinitiative_825x193pix_office-o-web_groß

       

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.