subsidiärer Schutz
Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn dem Asylsuchenden in seinem Herkunftsland die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Außerdem erhält subsidiären Schutz, wer als Zivilperson im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ernsthaft individuell bedroht ist. (siehe auch § 4 Asylgesetz)
Zum 31.12.2017 wurden im AZR 192.406 Menschen mit subsidiärem Schutz geführt.
Zum 31.12.2018 wurden im AZR 227.046 Menschen mit subsidiärem Schutz geführt.