Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
Headfoto Daaden Luftballons  Wanderer mit Karte Milena Lenz Headfoto Obstbaumpflanzaktion

Volltextsuche

Inhalt

Asylberechtigte

Personen, die nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden. Sie erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wurde, erhalten Sie danach eine Niederlassungserlaubnis.

Sie haben einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und erhalten Sicherungen des Lebensunterhaltes wie Inländerinnen und Inländer.

Am 31.12.2017 waren 41.739 Menschen im AZR registriert.

Am 31.12.2018 waren 42.858 Menschen im AZR registriert.

BMBF_RGB_Gef_L

LOGO Transferinitiative_825x193pix_office-o-web_groß

       

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.