Gleichstellung
Gesetze sind eine Sache ...
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – so lautet der Verfassungsauftrag in
Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes.
In Rheinland-Pfalz ist seit 1994 die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrages in der Kommunalverfassung als Aufgabe der Landkreise und Gemeinden verankert. Landkreise und kreisfreie Städte sind danach verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.
1995 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Es gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und enthält verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen gibt es bereits seit 1992 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die die externen Aufgaben nach der Landkreisordnung und die internen Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz wahrnimmt.
Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes.
In Rheinland-Pfalz ist seit 1994 die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrages in der Kommunalverfassung als Aufgabe der Landkreise und Gemeinden verankert. Landkreise und kreisfreie Städte sind danach verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.
1995 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Es gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und enthält verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen gibt es bereits seit 1992 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die die externen Aufgaben nach der Landkreisordnung und die internen Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz wahrnimmt.
... die Lebensrealität ist eine andere.
Auch wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen Frauen heute formal weitgehend die gleichen Teilhaberechte in der Gesellschaft haben wie Männer, sieht die Wirklichkeit vielfach (noch) anders aus: Frauen sind im öffentlichen Leben und in leitenden Positionen nach wie vor gering vertreten, arbeiten öfter in Teilzeit, haben oft schlechtere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten und später die kleinsten Renten. Frauen tragen immer noch die Hauptlast bei der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege älterer und kranker Menschen ohne angemessene gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung. Und immer noch suchen viele Frauen in Frauenhäusern Zuflucht und Schutz vor Gewalt und Misshandlung und nur ein Bruchteil der Taten wird öffentlich und angezeigt. Diese Unterschiede im Lebensalltag mit all ihren Auswirkungen lassen sich in vielen Statistiken belegen.
Gleiche Rechte besagen noch nicht gleiche Chancen.
Gleichberechtigung ist nicht allein per Gesetz zu erreichen. Die Anregung und Förderung eines Bewusstseinswandels von Frauen und Männern in der Gesellschaft ist übergeordnete Aufgabe und Ziel von Gleichstellungsstellen.
Gleichberechtigung ist auch nicht nur ein Thema für Frauen. Dafür einzutreten, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wenn es darum geht, Chancen und Positionen, Berufs- und Familienarbeit, Rechte und Pflichten gleichberechtigt, partnerschaftlich, gerechter zu verteilen, kann dies nur im Miteinander geschehen. Auch Gender Mainstreaming setzt darauf, dass Frauen und Männer gemeinschaftlich ihre Verantwortung wahrnehmen, um Gleichberechtigung tatsächlich zu verwirklichen.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Altenkirchen ist für Sie da, wenn Sie sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in Ihrer sozialen Situation diskriminiert fühlen, Unterstützung oder Beratung benötigen, Informationen brauchen, Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden, Einrichtungen aufnehmen wollen, Anregungen haben und gemeinsam mit anderen Ideen umsetzen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern wollen.
Gleichberechtigung ist auch nicht nur ein Thema für Frauen. Dafür einzutreten, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wenn es darum geht, Chancen und Positionen, Berufs- und Familienarbeit, Rechte und Pflichten gleichberechtigt, partnerschaftlich, gerechter zu verteilen, kann dies nur im Miteinander geschehen. Auch Gender Mainstreaming setzt darauf, dass Frauen und Männer gemeinschaftlich ihre Verantwortung wahrnehmen, um Gleichberechtigung tatsächlich zu verwirklichen.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Altenkirchen ist für Sie da, wenn Sie sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in Ihrer sozialen Situation diskriminiert fühlen, Unterstützung oder Beratung benötigen, Informationen brauchen, Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden, Einrichtungen aufnehmen wollen, Anregungen haben und gemeinsam mit anderen Ideen umsetzen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern wollen.