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Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck diese erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden.

Gleichzeitig möchten wie Sie über Ihre Rechte in Bezug auf Ihre persönlichen Daten aufklären. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.

Das Jugendamt gewährleistet die Umsetzung der Regelungen aus der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Altenkirchen
Abt. 5 – Jugend und Familie
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681/81-2505
E-Mail: post@kreis-ak.de

Datenschutzbeauftragter

Kreisverwaltung Altenkirchen
Behördlicher Datenschutzbeauftragte
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681/81-3636
E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de

Wesentliche Rechtsgrundlagen 

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO i. V. m. §§ 61 – 68 SGB VIII
  • Ohne gesetzliche Ermächtigung: Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO

Art der persönlichen Daten 

Es werden folgende Daten erhoben:

  • Stammdaten inkl. Kontaktdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Kontodaten, Rufnummer, E-Mail)
  • Daten zur Anspruchsprüfung (Fallspezifische Angaben zur Erhebung der Anamnese, relevante Daten für Bedarfseinschätzung und Hilfeplanung)
  • Daten zur Leistungsgewährung (z. B. Angaben zur beruflichen und sozialen Situation einschließlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Daten zur Krankenversicherung)
  • Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen, ärztliche Stellungnahmen und Gutachten)

Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Entscheidung über Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige oder sonstige Leistungen nach dem SGB VIII
  • Durchführung der Hilfeplanung
  • Sicherung des Kindesschutzes
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren als Entscheidungshilfe für Gerichte
  • Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen
  • Feststellung anderer Sozialleistungen
  • Geltendmachung von Erstattungsansprüchen sowie übergeleiteten Ansprüchen
  • Statistische Erhebungen (in anonymisierter Form)

Empfänger von Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben, soweit notwendig oder eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt:

  • Innerhalb der Kreisverwaltung Altenkirchen
  • Andere Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter, Rentenversicherung)
  • Gutachter und Gerichte
  • Beauftragte freie Jugendhilfeträger
  • Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Ärzte, Kliniken, Therapeuten
  • Beratungsstellen
  • Polizei
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner junger Menschen
  • Pflegepersonen
  • Arbeitgeber
  • Familienkassen
  • Andere Jugendämter

Bereitstellungsverpflichtung

Eltern, Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII, Kinder und Pflegepersonen sind nach Maßgabe des § 97 a Abs. 1 bis 3 und 5 SGB VIII zur Auskunft verpflichtet. Bei fehlender Auskunft kann die Pflicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden oder es können Daten beim Arbeitgeber gemäß § 97 a Abs. 4 SGB VIII erhoben werden.


Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten ergibt sich für Antragsteller und Leistungsempfänger aus §§ 60 ff. SGB I. Bei Nichtbereitstellung kann die Leistung versagt oder entzogen werden oder es können benötigte Daten bei Dritten erhoben werden.

Datenquellen

Ihre Daten werden bei folgenden Personen oder öffentlichen / nichtöffentlichen Stellen erhoben:

  • Antragsteller
  • Angehörige
  • Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Beratungsstellen
  • Ärzte / Kliniken
  • Gutachter
  • Freie Träger
  • Gerichte
  • Arbeitgeber
  • Pflegepersonen
  • Finanzämter
  • Sozialleistungsträger
  • Familienkassen
  • Andere Jugendämter

Dauer der Speicherung, Aufbewahrungsfristen 

Ihre Daten werden solange und insoweit gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich, durch Rechtsvorschrift angeordnet oder durch eine Einwilligung abgedeckt ist oder Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden.

Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre nach Laufzeitende, in Fällen der Eingliederungshilfe 60 Jahre nach Geburt des Kindes. Daten im Zusammenhang mit Kostenübernahmen werden nach Beendigung der Hilfe 10 Jahre gespeichert.

Ihre Rechte (Art. 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO) 

  • Recht auf Auskunft: Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten verlangen. In Ihrem Antrag sollten Sie Ihr Anliegen vortragen, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
  • Recht auf Berichtigung: Sollten die personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, können Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung: Sie können die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch hängt u.a. davon ab, ob die betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nur nachkommen, wenn an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder keine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Widerruf der Einwilligung: Erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund einer Einwilligung, haben Siedas Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Neben den bereits aufgeführten Rechten kann sich jede betroffene Person unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden:


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Datenschutzerklärungen

Datenschutzerkärungen der Fachbereiche:

Die Seite befindet sich gerade im Aufbau. Für Rückfragen bezüglich der noch nicht aufgeführten Verarbeitungsvorgänge steht Ihnen die jeweilige Fachabteilung gerne zur Verfügung.

Ausländerbehörde

Betreuungsbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde Fahrtenschreiber

Gesundheitsamt

KFZ-Zulassungsbehörde

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe

Waffenbehörde

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