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Information zur DSGVO für den Bereich der Betreuungsbehörde

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Betreuungsbehörde Daten von Ihnen erhebt, speichert oder weiterleitet. Gleichzeitig möchten wir Sie über Ihre Rechte in puncto Datenschutz aufklären.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise sie genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art und Weise, in welcher die Betreuungsbehörde tätig wird.

Die Betreuungsbehörde gewährleistet die Umsetzung der Regelungen der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Umgang mit Ihren Daten auch vor der DSGVO gesetzlich geregelt war und Ihre Daten einem umfänglichen Schutz unterlagen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Kreisverwaltung Altenkirchen
Betreuungsbehörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681-81-0
E-Mail: Betreuungsbehoerde@kreis-ak.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Tel.: 02681-813636
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de

2. Was ist die rechtliche Grundlage?

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit §§ 5, 6, 7, 8 und 10 BtBG sowie §§ 1896 ff BGB.

In Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO.

3. Welche Daten werden gespeichert?

Folgende Kategorien personenbezogener Daten können durch die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden:

  • Nachname, Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum, -ort und -name
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Geschlecht
  • Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation
  • Art/Bezug von Sozialleistungen
  • Gesundheitsdaten, Ärztliche Versorgung
  • Angaben zu Bevollmächtigten/zu Betreuern und Angehörigen
  • Angaben über familiäre, soziale und Versorgungs-Situation
  • Angaben zur schulischen und beruflichen Situation
  • Erklärung über die berufliche und soziale Situation
  • Nachweise zur beruflichen Qualifikation (bei Berufsbetreuern)
  • Auskunft aus dem Schuldenverzeichnis (bei Berufsbetreuern)
  • Führungszeugnis (bei Berufsbetreuern)
  • Versicherungsnachweis (bei Berufsbetreuern)

Die Daten erhält die Betreuungsbehörde im Rahmen des betreuungsgerichtlichen Verfahrens, im Rahmen der Eignungsüberprüfung von Berufsbetreuern oder im Rahmen einer Beglaubigung grundsätzlich von Ihnen.

Insbesondere bei betreuungsgerichtlichen Verfahren, bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder Einwilligung kann die Betreuungsbehörde personenbezogene Daten bei folgenden anderen öffentlichen Stellen oder Personen erheben:

  • Angehörige
  • Sozialleistungsträger (beispielsweise Sozialhilfeträger oder Jobcenter) und andere Behörden (beispielsweise Gesundheitsamt oder Ausländerbehörde)
  • Gerichte
  • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
  • Meldebehörden
  • Ärzte und Therapeuten
  • Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegedienste, weitere ambulante Dienste und Sozialleistungserbringer

4. Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?

Die Betreuungsbehörde verarbeitet Ihre Daten, um im Rahmen

  • des betreuungsrechtlichen Verfahrens dem Betreuungsgericht, dem Amtsgericht oder dem Landgericht die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers, einer Unterbringungsmaßnahme oder einer anderen betreuungsgerichtlichen Maßnahme zu ermöglichen,
  • der Beglaubigung der Urkundsperson die Einziehung der fälligen Gebühr zu ermöglichen,
  • eines Betreuungsverfahrens Ihre Eignung als (Berufs-)Betreuer zu prüfen und Sie dem Betreuungsgericht vorzuschlagen.

5. Wer bekommt meine Daten?

Im betreuungsgerichtlichen Verfahren und bei der Eignungsüberprüfung als Betreuer/in können Ihre persönlichen Daten je nach Zweck der Aufgabe der Betreuungsbehörde an folgende Dritte übermittelt werden:

  • Betreuungsgericht/Amtsgericht/Landgericht und andere Gerichte
  • Sozialleistungsträger (beispielsweise Sozialhilfeträger oder Jobcenter) und andere Behörden (beispielsweise Gesundheitsamt oder Ausländerbehörde)
  • Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden
  • Betreuer/Bevollmächtigter
  • Angehörige
  • Ärzte und Therapeuten
  • Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegedienste, weitere ambulante Dienste und Sozialleistungserbringer

Dies geschieht entweder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung.

Im Rahmen einer Beglaubigung werden Ihre Daten nicht an Dritte übermittelt.

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO findet ebenfalls nicht statt.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die rechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach den rechtlichen Vorgaben 10 Jahre.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre persönlichen Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet. Solange die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht nach Artikel 17 Absatz 3 DSGVO kein Recht auf Löschung der Daten.

7. Welche Folgen hat es, wenn ich meine Daten nicht bereitstelle?

Beruht die Bereitstellung Ihrer Daten nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO auf Ihrer Einwilligung und Sie willigen nicht in die Bereitstellung ein, so kann die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht nicht alle notwendigen Informationen zur Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers, einer Unterbringungsmaßnahme oder einer anderen betreuungsgerichtlichen Maßnahme mitteilen beziehungsweise andere Hilfen können nicht vermittelt werden.

Für die Durchführung einer Beglaubigung und den Einzug der fälligen Gebühren ist die Bereitstellung der Daten erforderlich. Ohne die Bereitstellung der Daten kann keine Beglaubigung durchgeführt werden.

Die Bereitstellung der Daten ist für die Eignungsüberprüfung als Betreuer/in erforderlich. Ohne die Bereitstellung der Daten können eine Überprüfung und ein Vorschlag als Betreuer/in nicht stattfinden.

8. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 DSGVO.

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Betreuungsbehörde des Kreises Altenkirchen zu richten. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu erheben.

Postanschrift:

Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Auskünfte am Telefon oder per einfacher E-Mail sind somit nicht möglich.

Diese Information kann jederzeit auf unserer Internetseite www. kreis-altenkirchen.de im Bereich Datenschutz nachgelesen werden.

Datenschutzerklärungen

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