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Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft sowie für die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht auch für die Kreisverwaltung Altenkirchen als Behörde. Die Vorschriften der DSGVO werden durch Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RP) und fachspezifischer Datenschutzregelungen, wie die §§ 67a ff. zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die §§ 60 ff. erstes Sozialgesetzbuch (SGB I), ergänzt.

Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit als Behörde, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist die Kreisverwaltung Altenkirchen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.

Um Ihren Antrag auf Sorgeerklärung zur Mutter- bzw. Vaterschaftsanerkennung oder zur schriftlichen Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister entgegennehmen und bearbeiten zu können, werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Im Folgenden werden Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte informiert.

Ihre Ansprechpartner

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Anschrift

Kreisverwaltung Altenkirchen
Abteilung 5 - Jugend und Familie
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen

E-Mail: post@kreis-ak.de
Tel.: 02681/81-0

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:

Tel. 02681813636
E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de

 Zu welchen Zwecken verarbeiten wir personenbezogene Daten?  

Online-Formular zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw.  Vaterschaft

Das Formular dient der Anmeldung eines persönlichen Termins in der Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung Altenkirchen, um die gemeinsame elterliche Sorge beurkunden zu lassen. Das Formular dient auch der Anmeldung eines persönlichen Termins zur Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft. Für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabe ist es notwendig, dass wir Ihre dazu erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich dementsprechend aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, § 3 BDSG und § 3 LDSG RP in Verbindung mit unserer öffentlichen Aufgabe nach § 59 Abs. 1 SGB VIII. Die Verarbeitung nicht erforderlicher, von Ihnen freiwillig angegebener personenbezogener Daten, erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

Online-Formular zur Beantragung der schriftlichen Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Die beantragte Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Schulen, Kindergärten, Ärzten, Banken, etc. zum Nachweis, wenn ihr entweder die alleinige elterliche Sorge für das Kind zusteht oder Eintragungen in Bezug auf Teile der elterlichen Sorge wegen gerichtlicher Entscheidung vorliegen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabe ist es notwendig, dass wir Ihre dazu erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich dementsprechend aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, § 3 BDSG und § 3 LDSG in Verbindung mit unserer öffentlichen Aufgabe nach § 58a Abs. 2 SGB VIII. Die Verarbeitung nicht erforderlicher, von Ihnen freiwillig angegebener personenbezogener Daten, erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Zu den erforderlichen personenbezogenen Daten gehören insbesondere Angaben zum Kind und zum Vater sowie zur Mutter des Kindes und gegebenenfalls zu deren gesetzlichen Vertretern. Ohne diese Daten können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Sofern wir um die Angabe von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen bitten, ist die Angabe freiwillig. Sofern die Angabe weiterer personenbezogener Daten freiwillig ist, machen wir dies im Rahmen der Datenerhebung entsprechend kenntlich. Es sind keine negativen Konsequenzen mit der Nichtbereitstellung dieser freiwilligen Daten verbunden. Allerdings kann die Nichtbereitstellung im Einzelfall die nachfolgende Kommunikation erschweren bzw. verzögern. Wenn Sie eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten abgeben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht können Sie den nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechten entnehmen.

Wie erheben wir Ihre personenbezogenen Daten?

In erster Linie werden Ihre personenbezogenen Daten durch Sie selbst mitgeteilt und erhoben, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen und sonstigen Schreiben. Eine Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig und zur Erfüllung unserer dienstlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn dies einen unverhältnismäßigen Mehraufwand bedeuten würde oder dies durch bestimmte Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. Weitere Informationen hierzu können Sie § 67 a des SGB X entnehmen.

Welche Empfänger erhalten personenbezogene Daten?

Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeiten, werden von uns nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.So kann es beispielsweise erforderlich sein, Daten an andere Behörden, wie beispielsweise andere Standesämter oder Amtsgerichte zu übermitteln. Die Zulässigkeit einer Übermittlung wird jedoch im Vorfeld im Einzelfall und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflichten geprüft. Die Grundsätze zur Übermittlung von Sozialdaten können Sie in den §§ 67d – 77 SGB X nachlesen. Sozialdaten dürfen nur an die in § 35 SGB I genannten Stellen übermittelt werden, wenn diese Aufgaben nach dem SGB I wahrnehmen und die Übermittlung zur Erfüllung der Zwecke erforderlich ist.

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • Von der Kreisverwaltung Altenkirchen eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO bzw. §80 SGB X) - insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Logistik- und Druckdienstleistungen, bei denen Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeitet werden
  • Dritte bei Vorliegen einer gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verpflichtung

Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert?

Die Datenaufbewahrung ist gemäß § 84 Abs. 2 SGB X in Verbindung mit den Aufbewahrungsfristen der Abteilung Jugend und Familie nach Umfang und Frist nur solange erlaubt, wie dies zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist. Sobald Ihre Daten zur Erfüllung der gesetzmäßigen Aufgabe nicht mehr erforderlich sind, werden die diesbezüglichen Verarbeitungstätigkeiten eingeschränkt. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Erfüllung der gesetzmäßigen Aufgabe gelöscht es sei denn, ihre befristete Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Dies kann der Fall sein, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfüllt werden müssen. Diese können zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung oder der Abgabenordnung rühren.

Im Regelfall beträgt die Aufbewahrungsfrist maximal 10 Jahre nach der Volljährigkeit des Kindes, insofern die Daten nicht Bestandteil einer erstellten Urkunde sind. Erstellte Urkunden werden unbefristet, d.h. dauerhaft aufbewahrt.

Bei einer Löschung sind zudem immer die archivrechtlichen Bestimmungen nach § 6 LDSG Rheinland-Pfalz zu beachten.

Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung, sowie aus §§ 83, 84 SGB X.

Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Die Einzelheiten ergeben sich aus Art. 15 DSGVO i.V.m. § 83 SGB X. Sofern Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, bitten wir Sie, die Art der Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher zu bezeichnen.

Recht auf Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht auf Berichtigung und Löschung. Näheres ergibt sich aus Art. 16 und 17 DSGVO sowie aus § 84 SGB X. Bitte beachten Sie, dass diese Rechte nur vorliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Näheres zu den Voraussetzungen ergibt sich aus Art. 18 DSGVO und § 84 SGB X.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Näheres ergibt sich aus Art. 21 DSGVO und § 84 SGB X. Das Recht auf Widerspruch besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder sofern eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten verpflichtet.

Recht auf Widerruf

Sie haben nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, jederzeit Ihre erteilte Einwilligung zu widerrufen. Die nach Erteilung der Einwilligung bis zu dem Widerruf getätigte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt jedoch rechtmäßig.

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht:

Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497

Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de 
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de 

Hier finden Sie weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter http://www.datenschutz.rlp.de/.

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