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INFORMATION ZUR DSGVO FÜR DEN BEREICH DER FAHRERLAUBNISBEHöRDE DER KREISVERWALTUNG ALTENKIRCHEN ALLGemein

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Fahrerlaubnisbehörde Daten von Ihnen erhebt, speichert oder weiterleitet. Gleichzeitig möchten wir Sie über Ihre Rechte in puncto Datenschutz aufklären:

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Die Kreisverwaltung Altenkirchen verarbeitete Daten zur Erfüllung ihrer obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten gemäß § 69 Schulgesetz (SchulG).
Weitere Rechtsgrundlagen sind die Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung und jeweils daraus entstandenen Richtlinien.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere § 67 SchulG

Für freiwillige Angaben erfolgt die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 a EU-DSGVO, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erklärt hat.

Das Sachgebiet Schülerbeförderung bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist hierbei verantwortliche Stelle im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO.

Geben Sie personenbezogene Daten (ausgenommen die als freiwillige Angabe gekennzeichneten Daten) nicht an, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Sie sind nicht verpflichtet Ihre Telefonnummer mitzuteilen. In diesem Fall kann bei Rückfragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Vorgangsbearbeitung dann nur schriftlich Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Bearbeitungsdauer verlängert und Ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet werden kann.

1. Datenerhebung beim Antragsteller/ bei der Antragstellerin

  • Adressdaten
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Schule und Klassenstufe
  • Einkommensunterlagen

2. Datenerhebung bei anderen Stellen

Es werden Daten verarbeitet, die dem Sachgebiet im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Die erfassten Daten stammen auch von anderen Behörden oder staatliche Stellen insbesondere von Schulen, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Datenübermittlung an das Sachgebiet befugt sind. Daten können aber auch einen anderen Ursprung haben.

3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich und Datenübermittlung

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich, wenn und soweit die Übermittlung ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die gespeicherten Daten dürfen nur gemäß § 67 SchulG weitergegeben werden.

4. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es erfolgt keine Weitergabe an ein Drittland.

5. Datenverarbeitung zur Bearbeitung des Antrags sowie für die Erfüllung der Registerpflichten

Die Datenverarbeitung erfolgt, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stellen liegenden, gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben, und die Verarbeitung für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind.

6. Dauer der Speicherung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Die Daten werden während des Besuches der jeweiligen Schulform bzw. maximal 6 Jahre gespeichert.

7. Rechte als Betroffener

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Kreisverwaltung Altenkirchen Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer freiwillig angegebenen Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschweren.

8. Kontaktdaten

Landesdatenschutzbeauftragte/-r:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz:
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon: 06131/208-2449, Telefax: 06131/208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Verantwortliche/-r:
Kreisverwaltung Altenkirchen, Fahrerlaubnisbehörde, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen
E-Mail: fahrkarten@kreis-ak.de, Tel.: 02681/81-2359

(behördlicher) Datenschutzbeauftragte/-r:
Kreisverwaltung Altenkirchen, Datenschutzbeauftragter, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@kreis-ak.de, Tel.: 02681/81-3636

Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Auskünfte am Telefon oder per einfacher E-Mail sind somit nicht möglich.
Bei Rückfragen im Zusammenhang mit der DSGVO stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Datenschutzerklärungen

Datenschutzerkärungen der Fachbereiche:

Die Seite befindet sich gerade im Aufbau. Für Rückfragen bezüglich der noch nicht aufgeführten Verarbeitungsvorgänge steht Ihnen die jeweilige Fachabteilung gerne zur Verfügung.

Ausländerbehörde

Betreuungsbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde Fahrtenschreiber

Gesundheitsamt

KFZ-Zulassungsbehörde

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe

Waffenbehörde

Beistandschaften

Sonstige Veterinärleistungen

Schülerbeförderung/Kindergartenbeförderung


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