Andriy Herman
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an HerrnAndriy Herman nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das LandRheinland-Pfalz i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigenFassung
Die Rechtswahrungsanzeige (Aktenzeichen: 5/51.3.36/H/05835/24) der Kreisverwaltung
Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 25.11.2024 für Herrn Andriy Herman, zurzeit unbekannten
Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während
der Öffnungszeiten in der Abteilung 5, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1,
57610 Altenkirchen, Zimmer 237 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm §10 VwZG öffentlich
zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem
Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang
setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 25.11.2024
Im Auftrag
gez. Diana Groß
