Mehmood Tahir
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Mehmood Tahir nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Die Anhörung (Aktenzeichen: 5/51.3.158/A/06081/25) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 28.05.2025, für Herrn Mehmood Tahir mit aktuell unbekanntem Aufenthalt, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 237 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 28.05.2025
Im Auftrag
gez. S. Weißenfels
