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28.08.2024

Rafeal Kusch

Öffentliche  Zustellung  durch  Bekanntmachung  einer  Benachrichtigung an Herrn Rafael Kusch nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung 

Die Einstellungsnachricht (Aktenzeichen: 5/51.3.193/K/ 5399/24) der  Kreisverwaltung Altenkirchen  –  Abteilung  5  –  vom 27.08.2024, für Rafael Kusch, aktuell unbekannten Aufenthalts, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 236 bereit. 

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung  Fristen  in  Gang  setzen  kann,  nach  deren  Ablauf  Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 27.08.2024

Im Auftrag

gez. Nils Radmer

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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