Roman Lutsyk
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr Roman Lutsyk nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Die Rechtswahrungsanzeigen (Aktenzeichen: 5/51.3.193/L/05859/24/ 5/51.3.193/L/05858/24) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 10.02.2025, für Roman Lutsyk, aktuell unbekannten Aufenthalts, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 236 bereit.
Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 18.02.2025
Im Auftrag
gez. Nils Radmer
