Torsten Frank Riedel
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Torsten Frank Riedel nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (Aktenzeichen: 5/51.3.152/F/06198/25) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss – vom 05.11.2025 für Herrn Torsten Frank Riedel, geb. am 31.05.1980, früher wohnhaft: Ahornweg 2, 57577 Hamm (Sieg), jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 (Jugend und Familie, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss), in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 232 bereit.
Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i. V. m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 05.11.2025
Im Auftrag
gez.
Sascha Böhmer
