Darf mein chronisch krankes mit MRGN-besiedeltes Kind einen Regelkindergarten, beziehungsweise die Regelschule besuchen?
Dies muss im Einzelfall mit den Experten des Gesundheitsamtes erörtert werden. Hier steht aber nicht die Gefährdung der anderen Kinder im Vordergrund sondern die Gefährdung des betroffenen Kindes seitens der chronischen Grunderkrankung.