Die Kohortierung von Patienten mit CDAD birgt die Gefahr, einer Reinfektion mit einem neuen Stamm in sich. Eine Kohortierung von Patienten ist nur nach individueller Risikoabwägung, in Absprache mit dem Hygienefachpersonal vorzunehmen.
Fachliche Zuständigkeit für den Kreis Altenkirchen