Muss ich die Kindergarten- bzw. Schulleitung informieren, wenn mein mit MRSA-besiedeltes Kind diese Einrichtungen besucht?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, zur Information der Kindergarten-/Schulleitung über die MRSA-Besiedlung ihres Kindes (siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten sie die Kindergarten-/Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.