Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
MRE-NETZWERK-AK breit Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA). Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 500 nm. Quelle: Muhsin Özel, Gudrun Holland, Rolf Reissbrodt (2004) Staphylococcus aureus. Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009).
Staphylococcus aureus. Scanning-electron microscopy. Bar = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009). Clostridium difficile NCTC 13307 (Clostridien), Bakteriengruppe. Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009).
Clostridium difficile NCTC 13307 (Clostridia), cluster of bacteria. Scanning-electron microscopy. Bar

Volltextsuche

Inhalt


Welche Konsequenzen hat das Unterlassen der Weitergabe von Informationen um Besiedlungs- oder Infektionsstatus von Patienten?

Zu Patienten, bei denen spezielle Hygienemaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen  erforderlich sind, müssen gemäß § 13 Absatz 1 der „Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Rheinland –Pfalz  vom 17.2.2012“ die erforderlichen Informationen zeitgleich mit der Verlegung, Überweisung oder Entlassung an die Einrichtungen, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben, an die aufnehmende Einrichtung oder die weiterbehandelnde niedergelassene Ärztin oder den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt weitergegeben werden.
Die Informationen sind also an diejenigen, die mit den Patienten nach der Maßnahme (Verlegung, Überweisung, Entlassung) in Kontakt kommen, weiterzugeben. Daher sind explizit der Rettungsdienst, die aufnehmende Einrichtung (auch Pflegeeinrichtung) und weiterbehandelnde Ärzte genannt.

Nach § 14 Absatz 2  der Landesverordnung begeht die Einrichtung, welche die obengenannten Informationen an die entsprechenden Einrichtungen nicht weitergibt eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld erhoben werden kann.

Fachliche Zuständigkeit für den Kreis Altenkirchen

Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Telefon:  02681/81 2718
E-Mail:  katja.hoefling@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Fachliche Zuständigkeit für den Westerwaldkreis



Fachliche Zuständigkeit für den Rhein-Lahn-Kreis

M.Sc. Mikrobiologie
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Infektionsschutz
Insel Silberau 1
56129 Bad Ems
Telefon:  02603/972 369
E-Mail:  anika.hartwig@rhein-lahn.rlp.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Netzwerkkoordination

MRE-Netzwerkmoderation
E-Mail:  Judith.Mermet@westerwaldkreis.de
Telefon:  0151/55364772(Di - Do 7:30 bis 14:30 Uhr)

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Händedesinfektion


Möchten Sie diesen Inhalt von YouTube laden?

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.