Dürfen schwangere Pflegepersonen Patienten mit MRSA pflegen?
Der Arbeitgeber ist nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Arbeitsplatz der Schwangeren so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden (§ 2 MuSchG). Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Grundsätzlich gibt es durch MRSA ein erhöhtes Risiko für Mutter oder Föten. Eine dauerhafte Besiedlung der Mutter kann durch einfache Hygienemaßnahmen vermieden werden. Trotzdem sollte man aus psychologischen Gründen und um ein Restrisiko auszuschließen, den Einsatz von Schwangeren im MRSA-Zimmer nicht empfehlen. Dies gilt vor allem für den pflegerischen Kontakt zu Patienten mit ca-MRSA. Der größte Schutz für die Schwangere ist das Wissen um die MRSA-Trägerschaft beim Patienten. So kann sie gründliche Standardhygiene durchführen.