Muss ein Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung oder vergleichbaren Einrichtung mit MRSA in einem Einzelzimmer untergebracht werden?
Eine MRSA-Übertragung in stationären Pflegeeinrichtungen ist mit Ausnahme von Ausbruchssituationen selten. Bei MRSA-Besiedlung eines Bewohners ohne besondere Risiken (wie z.B. chronische Wunden, Katheter, Sonden oder Tracheostoma) unterscheidet sich das Risiko der Mitbewohner nicht von dem in einer häuslichen Lebensgemeinschaft, daher ist eine Unterbringung in einem Einzelzimmer nicht erforderlich. Bei Vorliegen von Risikofaktoren beim Besiedelten oder beim Mitbewohner ist eine individuelle Risikoeinschätzung erforderlich, um Maßnahmen zu ergänzen bzw. eine Einzelzimmerunterbringung im Einzelfall medizinisch begründet in Betracht zu ziehen. (Siehe auch Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „Infektionsprävention in Heimen“, insbesondere Tabelle 3).