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MRE-NETZWERK-AK breit Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA). Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 500 nm. Quelle: Muhsin Özel, Gudrun Holland, Rolf Reissbrodt (2004) Staphylococcus aureus. Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009).
Staphylococcus aureus. Scanning-electron microscopy. Bar = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009). Clostridium difficile NCTC 13307 (Clostridien), Bakteriengruppe. Raster-Elektronenmikroskopie. Maßstab = 2 µm. Norbert Bannert, Kazimierz Madela (2009).
Clostridium difficile NCTC 13307 (Clostridia), cluster of bacteria. Scanning-electron microscopy. Bar

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Inhalt


Muss ich bei Betreten des Zimmers eines Patienten mit MRGN generell eine Schutzkleidung tragen?

Nein, das Tragen von Schutzkitteln ist nur bei Gefahr der Kontamination mit MRGN-Bakterien erforderlich. In Abhängkeit der Ausprägung der Multiresistenz als 3MRGN oder 4MRGN werden in der neuen KRINKO-Empfehlung „Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlungen mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen“ unterschiedliche Anforderungen an die hygienische Versorgung der Patienten gestellt. Bei den klassischen ESBL-Bildnern („2MRGN") werden außer in bestimmten Risikobereichen der Pädiatrie keine besonderen über die Basishygiene hinaus notwendigen Hygienemaßnahmen gefordert. Bei den 3MRGN-positiven Patienten werden in der normalen klinischen Versorgung außerhalb von Risikobereichen (definiert als Intensivstation, Neonatologie, Hämatologie-Onkologie) lediglich Basishygienemaßnahmen empfohlen. Bei 4MRGN-Erregern wird unabhängig vom Risikobereich grundsätzlich eine Isolierung des Patienten empfohlen. Beim Verlassen des Zimmers ist eine Händedesinfektion erforderlich.
In besonderen Situationen können bei der Versorgung stationärer Patienten weitere Maßnahmen (bis hin zur Einzelzimmerisolierung) abhängig von der Risikobeurteilung in der Einrichtung notwendig werden. Grundsätzlich sollte jede medizinische Einrichtung eine Risikobewertung vornehmen und dementsprechend angepasste Hygienemaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich beschließen und umsetzen.

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