Kreisbeigeordnete
Der erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Landrates und vertritt ihn im Verhinderungsfall. Die weiteren Kreisbeigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Landrates nur berufen, wenn dieser und der Erste Kreisbeigeordnete verhindert sind.
Den Kreisbeigeordneten wurde die Leitung eigener Geschäftsbereiche, innerhalb der Kreisverwaltung, übertragen. In den ihnen zugewiesenen Geschäftsbereichen sind die Kreisbeigeordneten Vertreter des Landrates (ständige Vertreter). Die Kreisbeigeordneten verwalten ihre Geschäftsbereiche im Rahmen der Beschlüsse des Kreistages und der allgemeinen Richtlinien des Landrates selbständig.
Der Landrat und die Kreisbeigeordneten bilden den Kreisvorstand.
Erster Kreisbeigeordneter Herr Tobias Gerhardus
Geschäftsbereich II:
- Westerwaldbahn,
- Abteilung 6 (Bau und Umwelt) ohne die Referate 60 (Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege) und 62 (Kreisstraßen, Bauverwaltung).
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen



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Kreisbeigeordneter Klaus Schneider
- Jugend und Familie
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen



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Kreisbeigeordneter Gerd Dittmann
- Abfallwirtschaftsbetrieb
- Referat 60 (Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege)
Parkstraße 8
57610 Altenkirchen



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