Satzungen
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Arbeit der Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Für seine Arbeit hat der Kreistag entsprechende Satzungen beschlossen: