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Kindertagespflege - Fachberatung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2549
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  gabi.schunk@kreis-ak.de
Raum:  02

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Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2548
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  melanie.thiel@kreis-ak.de
Raum:  02

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Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2561
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  susanne.morgenschweis@kreis-ak.de
Raum:  02

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Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2554
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  marion.froehling@kreis-ak.de
Raum:  03

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E-Mail: kindertagespflege@kreis-ak.de

beschreibung

Der Fachbereich Kindertagespflege ist Anlaufstelle für

  • alle Eltern, die eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind suchen,
  • Tagespflegepersonen, die gerne Kinder erziehen, bilden und betreuen möchten.

Die Leistungen für Eltern schließen den gesamten Prozess von der Erstberatung und Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson bis zur Begleitung des laufenden Tagespflegeverhältnisses ein. Die Fachberatung bezieht sich auf alle Fragen zur Kindertagespflege von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten.

Im persönlichen Beratungsgespräch können Eltern auch die öffentliche Förderung der Kindertagespflege beantragen. Diese beträgt für Tagespflegepersonen im Kreis Altenkirchen bis zu 6 Euro pro Kind und Stunde. Die Eltern müssen entsprechend ihrem Einkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und des Betreuungsumfangs einen Kostenbeitrag entrichten.

Tagespflegepersonen und solche die es werden möchten werden zu allen Fragen der Kindertagespflege beraten. Dabei geht es  um

  • grundlegende Anforderungen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege,
  • Verfahrensschritte zum Erwerb und Erhalt der Pflegeerlaubnis,
  • et cetera.
Vor Beginn der Qualifizierung erfolgt zunächst im Rahmen eines Hausbesuchs eine Prüfung der persönlichen Eignung der Bewerber. Dabei werden auch die kindgerechten Räumlichkeiten in Aufgenschein genommen. Auch nach der Qualifizierung finden, im Rahmen der tätigkeitsbegleitenden Eignungsprüfung, in regelmäßigen Abständen Hausbesuche durch die Fachberatung statt.

 

rechtsgrundlagen

notwendige unterlagen

Wir empfehlen mit der Antragstellung auf Förderung der Kindertagespflege alle Unterlagen einzureichen, die Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten belegen können. Außerdem können Sie Ausgaben für notwendige Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit et ceterea geltend machen. Als Anhaltspunkt können Sie die im Antrag auf Kindertagespflege genannten Kriterien nutzen.

gebühren

Für die Betreuung in Kindertagespflege wird ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag gemäß § 90 Sozialgesetzbuch VIII erhoben. Dieser wird nach dem Einkommen der Antragsteller, der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und dem Umfang der jeweiligen Betreuungsstunden festgelegt.

Eine Übersicht über die Kostenbeiträge im Einzelnen können Sie der Satzung des Landkreises Altenkircehn über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege entnehmen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Stundennachweis zur Abrechnung der Betreuungszeiten  | PDF-Dokument, 547 kB
Icon Formular Arbeitszeitbescheinigung  | PDF-Dokument, 110 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter einem Jahr  | PDF-Dokument, 79 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 1 und 3 Jahren  | PDF-Dokument, 199 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren  | PDF-Dokument, 197 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 6 und 14 Jahren  | PDF-Dokument, 47 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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