Jugendarbeit
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2501
E-Mail: jennifer.weitershagen@kreis-ak.de
Raum: 336
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2500
E-Mail: anna.beck@kreis-ak.de
Raum: 336
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Hauptziel ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die an ihre Interessen anknüpfen.
Jugendarbeit ist ein soziales Lernfeld, das sich aus den einzelnen Bausteinen Selbstbestimmung, Mitverantwortung (Partizipation) und soziales Engagement zusammensetzt. Kindern und Jugendlichen sollen diese Eigenschaften vermittelt werden und sie sollen zu deren Umsetzung angeregt werden. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören unter anderem:
- Außerschulische Jugendbildung mit zum Beispiel allgemeiner, politischer, sozialer, ganzheitlicher und kultureller Bildung, zum Beispiel Kindertheatertage,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, zum Beispiel Sport- und Spielefeste,
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, zum Beispiel geschlechtsspezifische Berufsbildung,
- Internationale Jugendarbeit, zum Beispiel deutsch-polnische Jugendbegegnungen,
- Kinder- und Jugenderholungen, zum Beispiel Kinder- und Jugendfreizeiten,
- Jugendberatungen,zum Beispiel Informationsveranstaltungen,
- Ferienbetreuungen.
Allgemeine Leistungen:
- Die Jugendarbeit hat eine unterstützende Funktion in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Belangen hinsichtlich Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und anderen Personen, die sich in der Jugendarbeit engagieren.
- Sie fördert, berät und unterstützt Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendinitiativen. Alle anerkannten Träger der Jugendarbeit haben sich zum Kreisjugendring zusammengeschlossen (www.kjr-altenkirchen.de).
- Die finanzielle Förderung und Beratung der Jugendarbeit fällt unter die allgemeine Leistung der Jugendarbeit.
- Eigene Projekte und Veranstaltungen werden von der Jugendarbeit im Kreis Altenkirchen, in Kooperation mit Partnern der Jugendarbeit vor Ort, durchgeführt. Auch einmalige Aktivitäten von Jugendinitiativen werden gefördert und unterstützt, gemäß §12 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
- Einen selbständigen Aufgabenbereich umfasst der Kinder- und Jugendschutz.
Aktuelle Angebote entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender dieser Website, sowie aktuelle Aktionen und Veranstaltungen Ihrer Tageszeitung.
rechtsgrundlagen
- §11Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Jugendarbeit,
- § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Förderung der Jugendverbände.