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Führerschein - Begleitetes Fahren mit siebzehn

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Führerscheine
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2324
Fax:  02681-81 2300
E-Mail:  jessica.erlenbusch@kreis-ak.de
Raum:  060

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Beschreibung

Begleitetes Fahren mit siebzehn, so heißt der "Führerschein mit siebzehn" offiziell. Der Grundgedanke des Begleiteten Fahrens ab siebzehn (BF17) ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch weniger Unfälle, da gerade Fahränfängerinnen und Fahranfänger ein überdurchschnittlich hohes Unfallrisiko haben.

Begleitetes Fahren mit siebzehn gilt nur für die Führerscheinklassen B und BE!

Weitergehende Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie hier.

Behördennummer 115

Kontakt

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Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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