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Unterbringung psychisch kranker Personen

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Beschreibung

Nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) können Personen gegen ihren Willen zum Schutze für sich (Eigengefährdung) und gegen andere (Fremdgefährdung) nach Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens von einem in der Psychiatrie erfahrenen Arzt in einen abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses eingewiesen werden. Diese Maßnahme kann durch eine Einverständniserklärung des Betroffenen für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus abgewendet werden. Der Beschluss über die erforderliche zwangsweise Unterbringung erfolgt durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht.

Bitte wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst, wenn Sie sich über Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen informieren möchten.
Ansprechpartner des Sozialpsychiatrischen Dienstes.


Rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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