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Umsetzung § 72 a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Jugendarbeit, Jugendschutz
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2541
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  jennifer.weitershagen@kreis-ak.de
Raum:  336

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beschreibung

Umsetzung § 72 a SGB VIII

Nach § 72a SGB VIII sollen die Jugendämter durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine Personen, die wegen einer nach § 72a Absatz 1 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt sind, mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe betraut werden. Als diese Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nennt das Gesetz die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen. Die Vereinbarungen sollen die Tätigkeiten benennen, für die aufgrund der Intensität und Dauer des Kontaktes bei neben- und ehrenamtlich tätigen Personen eine vorherige Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis zu fordern ist. Zu den Trägern der freien Jugendhilfe gehören auch die Jugendabteilungen von Vereinen und Verbänden, zum Beispiel Sportvereine, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Pfadfinder, CVJM, et cetera.

Das Landesjugendamt hat in Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz, dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege, der Evangelischen Landeskirche im Land Rheinland-Pfalz und den rheinland-pfälzischen (Erz-)Diözesen vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung entwickelt. Diese Rahmenvereinbarung ist am 23. Januar 2014 auf Landesebene in Kraft getreten. Durch diese Rahmenvereinbarung soll eine einheitliche Handhabung in Rheinland-Pfalz erreicht und eine Flut von Einzelvereinbarungen vermieden werden.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Altenkirchen hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 den Beitritt zu der oben genannten Rahmenvereinbarung beschlossen.

Das Jugendamt möchte nun sicherstellen, dass die Rahmenvereinbarung auch bei den freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich des Kreisjugendamtes Altenkirchen Verbindlichkeit erhält. Zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung sind alle freien Träger der Jugendhilfe im Bereich Altenkirchen eingeladen.

Unterlagen zu Ihrer Information haben wir als Download bereitgestellt:

Weitere Informationen sowie die Datenbank zur Rahmenvereinbarung zu § 72 a SGB VIII: „Beitritte auf Landesebene“ können Sie beim Landesjugendamt Rheinland-Pfalz unter folgenden Links abrufen:

rechtsgrundlagen

notwendige unterlagen

auf Anfrage

 

Verfügbare Formulare

Icon Formular 72a SGBVIII Rahmenvereinbarung  | PDF-Dokument, 397 kB
Icon Formular Beitrittserklärung für örtliche freie Träger und Gemeinden  | PDF-Dokument, 258 kB
Icon Formular Definition Ehrenamt/Nebenamt  | PDF-Dokument, 26 kB
Icon Formular Auszug Handlungsempfehlungen  | PDF-Dokument, 18 kB
Icon Formular Informationen zum Europäischen Führungszeugnis  | PDF-Dokument, 61 kB
Icon Formular Bestätigung beim Einwohnermeldeamt  | PDF-Dokument, 220 kB
Icon Formular Selbstverpflichtungserklärung  | PDF-Dokument, 220 kB
Icon Formular Übersicht über die Beitrittserklärungen auf Kreisebene  | PDF-Dokument, 235 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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