Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen
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Parkstraße 1
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beschreibung
Der Landkreis Altenkirchen fördert Jugendarbeit nach Maßgabe der Richtlinien des Landkreises Altenkirchen zur Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die verwaltungstechnische Umsetzung der Richtlinien erfolgt durch die Jugendförderung des Kreisjugendamtes.
Es können bezuschusst werden:
- Maßnahmen zur Förderung sozialer Bildung und Freizeiten,
- Maßnahmen der politischen Jugendbildung,
- Schulungsveranstaltungen ehrenamtlicher Kräfte,
- Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen,
- Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Jugendarbeit.
Verfügbare Formulare

