Führerschein - Umschreibung von Dienstführerscheinen
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Beschreibung
Seit der Änderung des Fahrerlaubnisrechts vom 01.01.1999 dürfen die in Deutschland erteilten Dienstführerscheine der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei nur für die Führung von Dienstfahrzeugen genutzt werden und das auch nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.
Der Dienstführerschein kann während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Dienstverhältnis und nach Abgabe des Dienstführerscheins in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Ebenso ist keine Befähigungsprüfung abzulegen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 26 und 27 Fahrerlaubnisverordnung ;
Notwendige Unterlagen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter)
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis fallls vorhanden)
- Original-Dienstführerschein oder eine Bescheinigung der Dienststelle (nach Beendigung der Dienstzeit)