Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast

Volltextsuche

Inhalt

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an HerrChristian Quarz nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das LandRheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweilsgültigen Fassung

Die Rechtswahrungsanzeige (Aktenzeichen: 5/51.3.191/Z/03654/19_2) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 10.09.2026 für Herr Christian Quarz, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 234 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.


Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.


Altenkirchen, den 10.09.2026
Im Auftrag
gez. Sina Lenz

14.09.2026