Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast

Volltextsuche

Inhalt

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Daniel Jäger nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Die Verfügung (Aktenzeichen: AK-DJ 320) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 08.09.2026 für Herrn Daniel Jäger, früher wohnhaft Hauptstr. 51, 57572 Harbach OT Hinhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 7 bereit.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 14.09.2026

Im Auftrag

gez. Anna Katharina Kuhl

14.09.2026