Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Alexandra-Gabriela Tarba nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Elterngeldbescheid (Aktenzeichen: 51/19936) der Kreisverwaltung
Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 18.03.2026, für Frau Alexandra-Gabriela Tarba, früher wohnhaft Katzenbacher Str. 3, 57548 Kirchen, jetzt wohnhaft in Rumänien, Anschrift unbekannt, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 242 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 15.09.2026
Im Auftrag
gez. Tanja Günther
