Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

Öffentliche  Zustellung  durch  Bekanntmachung  einer  Benachrichtigung  an Frau Alexandra-Gabriela Tarba  nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung 

Der Elterngeldbescheid  (Aktenzeichen:  51/19936)  der  Kreisverwaltung

Altenkirchen  –  Abteilung  5  –  vom  18.03.2026, für  Frau  Alexandra-Gabriela Tarba,  früher wohnhaft Katzenbacher Str. 3, 57548 Kirchen, jetzt wohnhaft in Rumänien, Anschrift unbekannt, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 242 bereit. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung  Fristen  in  Gang  setzen  kann,  nach  deren  Ablauf  Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 15.09.2026

Im Auftrag

gez. Tanja Günther

15.09.2026 
Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren