[BÖffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Hubert Josef Pfeifer nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Gebührenbescheid (Aktenzeichen: AK-HU 365) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 09.09.2026 für Herrn Hubert Josef Pfeifer, früher wohnhaft: 30880 Laatzen, Kleiner Kamp 17, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 7 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 21.09.2026
Im Auftrag
gez. Ina Neubauer
