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Übernimmt die Krankenkasse die Sanierungskosten bei Dekolonisierung von ansonsten gesunden Kindern?

Die aktuelle Vergütungsvereinbarung (2012 EBM-Vergütungsvereinbarung 87.8; Novellierung 31.03.2014) ermöglicht keine Erstattung der Kosten der MRSA-Diagnostik und MRSA-Dekolonisation bei ansonsten gesunden Kindern. Demnach sind alle hiermit verbundenen Aufwendungen nur als „Igel-Leistungen“ abrechenbar. Die Familie des Kindes muss die finanziellen Belastung selbst tragen (inklusive Verlaufsdiagnostik mindestens 100€ pro Familienmitglied und Dekolinisierungszyklus).

Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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