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Kann der Arbeitgeber zum Schutze besonders gefährdeter Patienten den Einsatz des Beschäftigten von einer vorher durchzuführenden Screeninguntersuchung abhängig machen ?

Die Beantwortung dieser Frage hängt eng mit der Fragestellung zur Auskunfts-/Offenbarungspflicht (siehe auch Frage: Haben Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege grundsätzlich die Pflicht, Arbeitgebern, Vorgesetzten und Betriebsärzten ihre chronische MRSA- Kolonisation bei der Einstellung zu offenbaren oder auch in der Folge bekanntzugeben?) zusammen. In beiden Fällen geht es letzlich um die Information des Arbeitgebers über eine mögliche MRSA-Kolonisation von Beschäftigten, die in Kontakt mit Patienten stehen und für diese ggf. das Risiko einer Infektion erhöhen. Dieses Risiko kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt auf Basis der wissenschaftlichen Literatur nicht beziffert werden. Somit kann auch nicht geklärt werden, was in diesem Fall das höhere Gut ist, das Selbstbestimmungsrecht des Beschäftigten oder die mögliche Infektion, z.B. des immuninkompetenten Patienten.
Deshalb kann die Untersuchung im Sinne des Screenings von Beschäftigten außerhalb von Ausbruchssituationen nicht gefordert werden. Die Indikation für Untersuchungen im Sinne eines Personalscreenings wird im Hygieneplan gemäß der Empfehlung der KRINKO festgelegt. Hier wird jedoch Personalscreening nur in bestimmten Ausbruchssituationen empfohlen.
Es finden sich jedoch immer wieder Berichte, wo in Einzelfällen die Übertragung von MRSA vom Personal auf Patienten dokumentiert worden ist (Kontrolle der Weiterverbreitung von MRSA-Personal im Gesundheitsdienst als Carrier, Epidemiologisches Bulletin,5.9.2008/Nr.36). Hier fehlen aber Regelungen für Arbeitgeber, wie mit der Trägerschaft bei Beschäftigten zu verfahren ist. Der Beschäftigte sollte deshalb durch den Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass im Falle der MRSA-Trägerschaft die Möglichkeit einer Übertragung des MRSA auf Patienten besteht und deshalb generell die notwendigen Hygienemaßnahmen und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten sind.
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