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Asylberechtigte

Personen, die nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden. Sie erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wurde, erhalten Sie danach eine Niederlassungserlaubnis.

Sie haben einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und erhalten Sicherungen des Lebensunterhaltes wie Inländerinnen und Inländer.

Am 31.12.2017 waren 41.739 Menschen im AZR registriert.

Am 31.12.2018 waren 42.858 Menschen im AZR registriert.

Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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