Besteht beim Vorliegen einer MRSA-Besiedlung, die nur zufällig im Rahmen einer Screeninguntersuchung bei einem im Gesundheitsdienst Beschäftigten festgestellt wurde und die keinerlei Symptome verursacht, der begründete Verdacht und damit die Indikation zur Erstellung einer Berufskrankheiten-Anzeige?
Nein, die reine Besiedlung, also der Nachweis von MRSA auf der Haut oder Schleimhaut ohne weitere Symptome, die zufällig bei einer Screeninguntersuchung entdeckt wird, ist keine Infektion und stellt keinen begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dar. Es wird diskutiert, ob es sich im Einzelfall bei nachweislich dauerhafter Besiedlung um einen regelwidrigen Körperzustand handelt.
